Berichte aus dem Ortschaftsrat Dilsberg 2022 |
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Sitzung 09.04.2022 Sitzung des Ortschaftsrates mit nicht-öffentlichem Schwerpunkt Eine der wohl kürzesten öffentlichen Sitzung absolvierte der Ortschaftsrat am letzten Montag: Es gab neben der Erledigung einer Vielzahl von Protokollen nur Mitteilungen und Anfragen sowohl des Ortsvorstehers als auch einzelner Ratsmitglieder.
Z.Zt. sind 25 Personen in Dilsberger Wohnungen untergebracht. Sie werden unterstützt durch Sach- und Geldspenden. Für sie werden Ausflüge organisiert, Sprachkurse im evangelischen Gemeindehaus angeboten, Unterstützung beim Ausfüllen notwendiger Formulare gewährt und der Kontakt zu den in der Kernstadt wohnenden Landsleuten organisiert. Alle schulpflichtigen Kinder besuchen die örtliche Schule. Ortsvorsteher Streib dankte an dieser Stelle allen in dieser Sache engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Nachdem erneut darum gebeten wurde, das Ordnungsamt möge sich um die Begehbarkeit der Gehwege und die Abbiegemöglichkeit für den Linienbus in Dilsbergerhof kümmern, gab es noch eine erfreuliche Information: Der Besitzer, dem ein Teil der bisherigen Grillstelle am Allmendweg gehört, hat zugestimmt, dass dieser Grillplatz weiter der Öffentlichkeit und in Sonderheit für die Besucher/innen der Jugendherberge Dilsberg zur Verfügung stehen soll. Gez. Walter Berroth Mittwoch, 11.05.2022 |
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Sitzung 28.03.2022 Sondersitzung des Ortschaftsrates gab es nur einen themenbestimmten Tagesordnungspunkt: Die Bauvoranfrage zum Neubau von 21 Wohnungen auf dem Gelände des ehemaligen Gasthauses Neckartal in Rainbach. Anwesend waren neben neun Mitgliedern des Ortschaftsrates noch Bürgermeister Volk und zwanzig Bürgerinnen und Bürger, überwiegend von Rainbach. Von den Letztgenannten wurden folgende Fragen gestellt:
Antwort des Ortsvorstehers: Bei der Baustelleneinrichtung wird darauf besonders geachtet.
Antwort: Nein, noch nicht
Antwort: Darauf wird vom Ortsvorsteher im Nachgang eingegangen.
Antwort des Bürgermeisters: Die Ausübung eines Vorkaufsrechtes ist nur beim Nachweis eines öffentlichen Interesses möglich, der hier kaum hätte erbracht werden können. Zudem hätte sich die Stadt damit Lasten auferlegt – z.B. die Verkehrssicherungspflicht – die nur Kosten aber keine Vorteile für die Bürger gebracht hätten. Klar ist: Der Leinpfad ist und bleibt für die Bevölkerung zugänglich, da er seit Jahrhunderten als öffentlicher Weg genutzt wird. Auf dem Tisch lagen nun grobe Planungsunterlagen der Firma RED „zur Errichtung von vier Gebäuden mit Wohnnutzung und einem Gebäude mit Gastronomie, Seminarräumen und Wohnen im Dachgeschoss… am Neckarberg 1 und der Ortsstraße 9“. Die Aufgabe für den Ortschaftsrat war, zu beurteilen, ob die geplanten Gebäude sich in die Umgebungsbebauung einfügen bzw. ob die Berechtigung zum Bauen im Außenbereich erteilt werden soll (§ 34 und § 35 Bundesbaugesetzbuch). Mit der Anfrage wurde verspätet auch ein „Letter of Intend“, also ein Papier über die zwischen dem Gemeinderat und dem Bauherrn beabsichtigte Vereinbarung von Planungsgrundsätzen vorgelegt. Ortsvorsteher Streib reklamierte zunächst den verspäteten Zugang der notwendigen Unterlagen. Er sieht in den mit den Planungsgrundsätzen getroffenen Vereinbarungen unverbindliche Regelungen. Als Beispiel nannte er die zu den beiden großen Bäumen: Sie sollen „nach Möglichkeit“ erhalten bleiben. Müssen sie gefällt werden, ist eine Ersatzbepflanzung vorzusehen. Eine ähnliche Bewertung hat auch der Klimabeirat getroffen, dessen Stellungnahme allerdings erst am Sitzungstag eingetroffen ist. Dieser verlangt u.a. ein Gutachten zum Starkregenrisikos. Die Stellungnahmen der weiteren acht anwesenden Mitglieder des Ortschaftsrates waren dann erstaunlich einheitlich: Alle fanden, dass die Gebäude sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügten. Sie seien noch zu überdimensioniert, sowohl in der Höhe als auch in der Breite. Positiv wurde bewertet, dass nun Satteldächer vorgesehen sind und die alten Gasträume in ein Gebäude integriert werden sollen. Streib reklamierte noch, dass kein Grundriss und – wie von den Nachbarn gefordert – kein Höhenvergleich mit den Nachbargebäuden mit der Bauvoranfrage vorgelegt worden sei. Er lehnt auch eine Bebauung im Außenbereich ab. Ortschaftsrätin Erles sah die Ausnutzung des Geländes durchaus vergleichbar mit der Nachbarbebauung, störte sich aber an der Höhe der Gebäude. Ihre Kollegin Oehne-Marquardt sah zudem in dem geplanten Wohnraum keinen solchen für Geringverdiener. Bürgermeister Volk betonte, dass er in der vorliegenden Planung Fortschritte sehe hinsichtlich des Wegfalls der Schiffchen, der Planung von Satteldächern und dem Einbezug des ehemaligen Gastraums. Allerdings sind auch ihm die Gebäude immer noch zu massiv. Für den Fall von Starkregen sieht er durch die Baumaßnahme eher eine Verbesserung, da dieser besser abfließen könne. Was Hochwasser betrifft sieht er eine Entspannung dadurch, dass durch die Tiefgarage eine höhere Retentionsfläche entsteht. Die abschließende Abstimmung über die Bauvoranfrage war eindeutig: Acht Mitglieder des Ortschaftsrates sprachen sich gegen die Bauvoranfrage aus. Ein Mitglied enthielt sich der Stimme. Ortsvorsteher Streib schloss die Sitzung mit einem Dank an Bürgermeister Volk und die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. |
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Sitzung 14.03.2022
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Sitzung 14.02.2022 Der Ortschaftsrat Dilsberg tagte wieder einmal unter sich, da keine spektakulären Tagesordnungspunkte angezeigt waren. Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates wurde bekanntgegeben, dass der für die Tuchbleichenhalle bestehende Pachtvertrag zwischen der „Vereinsgemeinschaft Tuchbleichenhalle GbR“ und der Stadt Neckargemünd Ende 2022 ausläuft. Er soll unter leicht geänderten Konditionen möglichst wieder für einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden. Daran sind offensichtlich sowohl die Stadt als auch die Vereinsgemeinschaft interessiert. Gesellschafter dieser Vereinsgemeinschaft sind der „Turnerbund Dilsberg 1909 e.V.“ und der „Musikverein-Trachtenkapelle Dilsberg e.V.“. Ein etwas kurioses Baugesuch stand dann zur Beschlussfassung an: Die Stadt beabsichtigt, für einen Zeitraum von drei Jahren auf dem für die Feuerwehr reservierten Parkplatz am Rathaus Dilsberg, ein Zelt in der Größe von 4 x 8 Metern Grundfläche und 3,5 Metern Höhe zu errichten. In diesem Zelt soll vorübergehend der Mannschaftswagen der Feuerwehr untergebracht werden. Bisher blockiert dieser Wagen in der Halle den Zugang zu den Umkleideschränken der Feuerwehrleute. Das bedeutet im Falle eines Einsatzes: Zunächst muss der zuständige Fahrer den Mannschaftswagen aus der Halle fahren, erst dann können die Feuerwehrleute an ihre Spinte, um ihre Einsatzkleidung anzuziehen. Diesen Zustand halten der Kommandant und die zuständige Aufsichtsbehörde für nicht mehr tragbar. Auch zwei Landtagsabgeordnete, die vor kurzem im Rahmen des Petitionsverfahrens zum neuen Feuerwehrhaus eine Besichtigung vorgenommen haben, waren ob dieses Zustandes entsetzt. Echte Freude kam bei den Mitgliedern des Ortschaftsrates über dieses Vorhaben allerdings nicht auf. Verschandelt dieses Zelt doch den Rathausvorplatz bzw. den Aufgang zur Burg. Alle sahen aber die Notwendigkeit ein, die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr durch diese Maßnahme zu verbessern. Geprüft werden muss noch, ob mit diesem Zelt nicht der Zugang zur Zisterne beeinträchtigt wird, der sich auch noch auf diesem Platz befindet. Der Ortschaftsrat stimmte schließlich dem Bauantrag mehrheitlich zu, bei einer Enthaltung. Wie aufmerksam die Ortschaftsrätinnen und -räte durch ihren Verantwortungsbereich Dilsberg gehen, zeigte sich dann an den von ihnen noch eingebrachten vielen Hinweisen auf Mängel an Gehwegen, auf nicht funktionierender Straßenbeleuchtung, auf extrem Schlaglöcher u.a. |
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Sitzung 17.01.2022 Wichtige Entscheidung ohne Beteiligung des Ortschaftsrates? Aus der Fragestunde Auf der Tagesordnung für die am 25. Januar geplante Gemeinderatssitzung findet sich der Tagesordnungspunkt „Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Gebäudes incl. aller Nebengebäude…..“ (früherer Gasthof Neckartal in Rainbach). Diese Tatsache nahm Frau Edith Mayer, eine der Verantwortlichen der Bürgerinitiative Rainbach zum Anlass, vor Beginn der Sitzung des Ortschaftsrats folgende Fragen an die Ortsverwaltung zu stellen:
Sie forderte den Gemeinderat auf, keine Entscheidung ohne Einbeziehung der betroffenen Gremien und Bürger zu treffen. Ortsvorsteher Streib stellte in Beantwortung der Fragen fest, dass er als Ortsvorsteher bisher nicht über den genannten Antrag informiert worden sei. Daher stehe dazu auch nichts auf der Tagesordnung des Ortschaftsrates. Er vermute, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt lediglich um eine Information handele. Die Anwohner würden bestimmt entsprechend der bestehenden Gesetzesvorschriften mit einbezogen. Für die Fragen zur Hochwassergefährdung sah Streib nicht die Anwohner, sondern die entsprechenden Fachbehörden zuständig. Sitzungsverlauf Aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ortschaftsrates wurde lediglich bekannt begeben, dass die weitere Planung für das Feuerwehrhaus wegen der diversen Petitionen beim Landtag von Baden-Württemberg und beim Europäischen Parlament nach wie vor auf Eis liegen. Der einschlägige Tagesordnungspunkt dieser Sitzung war ein Baugesuch für ein Projekt in der Unteren Straße. Hier beabsichtigt ein Bauherr auf einem noch freien Grundstück neben seinem neu gebauten Haus, ein Gebäude mit vier Garagen, einem Wehrgang und einer Terrasse im Obergeschoss zu erstellen. Um dieses Bauvorhaben verwirklichen zu können, benötigt er insgesamt fünf Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan „Feste Dilsberg“. Unter anderem soll die Firsthöhe dieses Gebäudes um einen Meter niedriger sein, als die vorgeschriebene und von allen Nachbarhäusern eingehaltene. Ortsvorsteher Streib leitete die Diskussion um diesen Bauantrag mit dem Hinweis ein, dass für das zu bebauende Grundstück ausdrücklich Wohnbebauung vorgesehen sei und nach seiner Ansicht schon wegen der Sicht von der Talseite die Firsthöhe an diejenigen der Nachbarhäuser angeglichen werden müsse. Die Wortbeiträge der anderen Ratsmitglieder waren eindeutig:
Schließlich wurde gar nicht mehr über die einzelnen Befreiungen abgestimmt, sondern als Beschluss festgestellt: Der Ortschaftsrat lehnt die eingereichte Bauplanung ab und erwartete eine Bebauung des freien Grundstücks entsprechend der im Bebauungsplan vorgesehenen Bauvorschriften. Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt tauchte eines der wohl leidigsten Themen des Ortsteiles auf: Das Minispielfeld an der Grundschule. Aufgrund wiederholter Beschwerden hat der Ortsvorsteher mehrmals die bereits eingeschränkte Benutzung des Spielfeldes kontrolliert und festgestellt, dass doch immer wieder Kinder bzw. Jugendliche, die älter als 12 Jahre alt sind, dieses Spielfeld benützen. In der Baugenehmigung für diesen Platz ist aber ausdfrücklich festgeschrieben, dass dort ausschließlich Kindern bis zu 12 Jahren das Ballspiel gestattet ist. Streib hat aufgrund der vorgefundenen Verstöße gegen die Benutzungsregelung den Platz vorübergehend sperren lassen. Er beantragte nun beim Ortschaftsrat, die für diesen Platz vergebenen Schlüssel einzuziehen und sie nur an diejenigen Nutzer wieder auszugeben, die garantieren können, dass auch die Altersvorgabe für diesen Platz eingehalten werden. Dieser Vorschlag wurde von den Ratsmitgliedern ebenso einstimmig angenommen wie der Auftrag zur weiteren Prüfung von Ballspielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Dafür könnte unter bestimmten, noch festzulegenden Bedingungen der städtische, aber vom FC ausgebaute und gewartete Trainingsplatz neben dem FC-Spielfeld als Möglichkeit in Betracht kommen. |
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