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Klimaschutz-Förderprogramm gestartet – Jetzt anmelden und sparen!
   

Um die privaten Hausbesitzer und Gewerbetreibenden in den Kommunen des Gemeindeverwaltungsverbandes bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen fördern Neckargemünd, Bammental, Gaiberg und Wiesenbach in der Wintersaison 2018/19 die Erstellung von Thermografie-Aufnahmen.
 

Interessierte Hausbesitzer können sich ab sofort entweder telefonisch bei der AVR Energie oder per Bestellformular anmelden. Im Rahmen des Klimaschutz-Förderprogramms werden die Aufnahmen mit 50 Euro bezuschusst. So erhalten Geförderte das Thermografie-Paket für nur 69 Euro. Mit der Abgabe des Bestellformulars – erhältlich in den Bürgerbüros oder auf den Homepages der Kommunen – erfolgt automatisch auch die Beantragung der Förderung. Sollten Hausbesitzer einen anderen Partner wählen, gibt es dort ebenfalls einen Antrag auf Förderung, der zusammen mit der Bestellbestätigung eingereicht werden kann.

Die Aufnahmen müssen bei niedrigen Außentemperaturen, also in den Wintermonaten, erstellt werden. Der Anmeldezeitraum bei der AVR ist daher bis zum 31. Januar 2019 befristet, direkt anschließend werden die Thermografie-Aufnahmen dann im Laufe des Februars durchgeführt. Die Termine werden von der AVR direkt mit dem Gebäudeeigentümer vereinbart. Je nach Witterung kann der Aktionszeitraum auch bis Ende Februar verlängert werden.

  

Durch die Aufnahmen werden Schwachstellen in der Gebäudehülle lokalisiert. Die Infrarotbilder zeigen Flächen an denen Wärme entweicht und machen mögliche Durchfeuchtungen, undichte Türen oder Fenster sichtbar. Die Aufnahmen werden den Eigentümern in einem Thermografie-Bericht übergeben, in dem mindestens sechs Außenaufnahmen des Hauses, Erläuterungen der Infrarotbilder, Tipps zur Behebung möglicher Schwachstellen und weitere Hinweise enthalten sind.
  

Weitere Informationen gibt es hier:

AVR Energie  www.avr-umweltservice.de      07261 931-550

Klimaschutzmanagement im GVV Neckargemünd   
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Nicola Lender                   06223 804-821
Susanne Lang                  06223 804-822



Förderung der Kommunen erweitert!

Ab 01. Dezember 2018 werden private Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen, Kindertagesstätten, Vereine und andere Institutionen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch die Kommunen des Gemeindeverwaltungsverbandes finanziell unterstützt. Die Durchführung geringinvestiver Maßnahmen, wie beispielsweise die Umstellung der Beleuchtung auf LED oder der Einsatz programmierbarer Thermostatventile, wird mit bis zu 100 Euro gefördert. Wird vor der Umsetzung eine Energieberatung in Anspruch genommen erhöht sich die maximale Förderung auf bis zu 300 Euro pro Antragssteller. Projekte in Vereinen oder anderen Organisationen, die den Klimaschutz aktiv fördern, werden mit bis zu 200 Euro unterstützt.

Alle Informationen zum Förderprogramm, ergänzende Hinweise sowie die relevanten Dokumente zum Förderantrag (Formulare) können auf den Homepages der Kommunen abgerufen werden. Bei der Antragsstellung unterstützen die Klimaschutzmanagerinnen Nicola Lender (Tel. 06223 804-821) oder Susanne Lang (Tel. 06223 804-822).
  

AVR Ebergie GmbH
Foto: AVR Energie GmbH

 



Klimaschutz-Förderprogramm des GVV Neckargemünd 2019
Die Details der Förderung sind in der Richtlinie zum Klimaschutz-Förderprogramm des GVV 2019 näher geregelt.
  
Förderprogramm GVV 2019_Richtlinie

1.      Gebäude-Thermografie
  

Wer wird gefördert?
Wer wird gefördert? juristische und natürliche Personen, die Eigentümer/-innen, Pächter/-innen oder Mieter/-innen der Gebäude sind, bei denen die Gebäudethermografie durchgeführt werden soll   Pächter/-innen oder Mieter/-innen benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des/der Eigentümers-/in zur Durchführung der Gebäude-Thermografie. Diese ist dem Anmeldebogen beizufügen (Formular 3).
  
Was wird gefördert?
Für Gebäude auf Bammentaler, Gaiberger, Neckargemünder oder Wiesenbacher Gemarkung wird jeweils eine Gebäude-Thermografie durch die AVR Energie GmbH oder anderer Anbieter gefördert.
  
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt pauschal 50 Euro pro durchgeführte Thermografie.
  
Antragsverfahren:

Für Thermografie-Aufnahmen von der AVR Energie GmbH ist die Abgabe des ausgefüllten Bestellformulars (Formular 2) bei den Klimaschutzbeauftragten ausreichend. Die Daten werden an die AVR weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung und Rechnungsstellung erfolgt durch die AVR Energie GmbH. Der Förderbetrag wird automatisch vom Rechnungsbetrag abgezogen.  
  
Bei anderen Anbietern erfolgt die Anmeldung zur Förderung über das Formular 1 (Anmeldung). Dieses ist vor Durchführung der Thermografie mit der Bestellbestätigung des Anbieters einzureichen. Nach Bestätigung der Förderung durch die Klimaschutzbeauftragten kann die Thermografie durchgeführt werden. Die Förderung in Höhe von 50 Euro wird nach Vorlage der Rechnung an den Antragssteller überwiesen.
 
Formulare:
Formular 1 ANTRAG auf Förderung
Formular 2 Gebäude-Thermografie AVR Energie GmbH
Formular 3 Einverständniserklärung Eigentümer
  
 2.      Energiesparen durch geringinvestive Maßnahmen
  
Wer wird gefördert?
-           Private Haushalte
-           Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen
-           öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen (nicht umfasst Volkshochschulen) bzw. deren Träger;
-           kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft;
-           Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger;
-           örtliche Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind
  
Was wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise die in der folgenden Auflistung genannten geringinvestiven Klimaschutzmaßnahmen (nicht abschließend):

a.      Stromsparmaßnahmen
Gefördert wird die Umstellung auf LED-Beleuchtung. Es wird nur der Ersatz bestehender Lampen gefördert. Die Anschaffung von Bewegungsmeldern ist in Kombination mit der LED-Umstellung ebenfalls förderfähig.
  
Zur Minderung von Standby-Verlusten wird beispielsweise die Anschaffung von Verbrauchszählern, Schaltzeituhren, Steckdosenleisten mit Schalter, funkgesteuerte Steckdosen oder Steckerleisten mit Ein-/Abschaltautomatik gefördert.

b.     Reduzierung Wärmebedarf
Gefördert wird beispielsweise die Anbringung von Isolierung an Heizungs- und Warmwasserrohren, die Dämmung von Heizkörpernischen, die Anschaffung elektrischer, programmierbarer Thermostatventile oder die Abdichtung von Fenster und Türen.
 
c.     Reduzierung Wasserverbrauch
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs, beispielsweise durch Anschaffung von Wasserspar-Duschköpfen, Spar-Armaturen, Durchflussbegrenzern oder die Nachrüstung von Toiletten mit Spülstopp-Taste.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Maßnahmen wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zu den Bruttokosten gewährt. Die Zuwendung muss mindestens 10 Euro betragen, jedoch höchstens 100 Euro. Mehrere Maßnahmen können in einem Antrag zusammengefasst werden.
 
Bei vorheriger Inanspruchnahme einer Energieberatung erhalten die Antragssteller eine Förderung in Höhe von 50 Prozent, jedoch maximal 300 Euro.

Antragsverfahren:
Die Anträge auf Förderung (Formular 1) sind nach Durchführung der Maßnahmen zusammen mit den Rechnungskopien und dem Formular 4 einzureichen, spätestens drei Monate nach Umsetzung der Maßnahmen.
 
Anträge können ganzjährig bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
 
3.      Klimaschutzaktivitäten in Kindertagesstätten, Schulen und Vereinen

Wer wird gefördert?
-      öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen (nicht umfasst Volkshochschulen)
-      öffentliche und freie, gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
-      örtliche Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind
-    gemeinnützige Organisationen, wie beispielsweise Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Jugendclubs, Bibliotheken, Familien-, Bürger- oder Gemeindezentren

Ausgenommen sind politische Organisationen.
  
Was wird gefördert?
Bei Durchführung von Maßnahmen oder anderen Aktivitäten, die den Klimaschutz aktiv fördern, wird den Antragsstellern ein Zuschuss gewährt.

Nicht gefördert werden Ausgaben für Personalkosten.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Klimaschutzaktivitäten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent gefördert.
Die Mindestzuwendung muss 50 Euro betragen. Die maximale Zuwendung beträgt 200 Euro. Antragsstellern die aktiv am STADTRADELN 2019 teilnehmen wird ein Bonus in Höhe von 50 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Ende des Aktionszeitraumes des STADTRADELNS.
    
Antragsverfahren:
Das Verfahren ist zweistufig:
 
1.      Vor Umsetzung der Maßnahme muss eine kurze Maßnahmenbeschreibung (Formular 5) zusammen mit dem Antragsformular (Formular 1) eingereicht werden. Sofern die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und die Projektskizze positiv bewertet wird, kann die Maßnahme durchgeführt werden.
2.      Nach Durchführung der Maßnahme wird ein kurzer Abschlussbericht (Formular 6) mit den Rechnungskopien eingereicht. Danach erfolgt die Auszahlung der Förderung an den Antragssteller.

Formular 1  ANTRAG auf Förderung
Formular 5  Projektskizze Klimaschutzaktivitäten
Formular 6  Abschlussbericht Klimaschutzaktivitäten
   
Wo müssen die Anträge eingereicht werden?
Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd
Klimaschutzmanagement
Bahnhofstraße 54
69151 Neckargemünd
Tel.: +49 6223 804-821/822
Fax +49 6223 804- 9899
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Anträge auf Zuwendung können ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Es werden ausschließlich Anträge angenommen die vollständig und widerspruchsfrei sind. Erfüllen Anträge diese Anforderungen nicht werden diese zurückgestellt, bis der Antragssteller diese erfolgreich nachgebessert hat. Förderungen werden nur gewährt, wenn die Mittel im jeweiligen Förderschwerpunkt noch zur Verfügung stehen.

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