|
Der Förderverein Evangelische Kirche war gut beraten, als er den früheren leitenden Mitarbeiter der Stephen-Hawking-Schule der Stiftung Rehabilitation Neckargemünd, Dipl. Pädagogen Fritz Butzke, zu einem Vortrag über Inklusion behinderter Kinder und Jugendlicher in die allgemeine Schule eingeladen hat. Das große Interesse an dem Thema spiegelte sich in dem Besuch der Veranstaltung, an der nicht nur direkt betroffene Eltern (mit behinderten Kindern), sondern auch Eltern, die sich die Frage stellen, „wie das denn gehen soll“, wenn behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden sollen, sowie Lehrer, die mit dieser neuen komplexen Situation zurecht kommen sollen und sich mitunter überfordert sehen, weil ihnen das notwendige Rüstzeug (noch) fehlt. Fritz Butzke machte eingangs deutlich, dass Schule auch die gesellschaftliche Wirklichkeit widerspiegele, in der Menschen unterschiedlichster Fähigkeiten und Fertigkeiten zusammen leben und lernen. Mit der Inklusion solle einer Gettoisierung bestimmter Gruppen vorgebeugt und das tolerante Miteinander eingeübt werden. Die gesetzlichen Bedingungen dafür seien in der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen und auch im neuen Schulgesetz Baden-Württembergs (7/2015) vorgegeben, dass zwar die Pflicht zum Besuch der Sonderschule, nicht aber grundsätzlich die Sonderschulen abschafft. Vielmehr soll das Elternwahlrecht gestärkt werden - Eltern, Schulvertreter und das Schulamt werden gemeinsam die für das Wohl des Kindes beste Ausbildungsmöglichkeit sondieren und entsprechende Entschei-dungen fällen. "Jeder Mensch kann betroffen sein - als Kind, als Elternteil, als Senior. Inklusion will daher jeder. Wichtig ist dabei - gleich welcher Weg - die Menschlichkeit, die nur ohne ideologische Scheuklappen gewahrt werden kann!" das war das Credo des Vortragenden, dem sich die Zuhörer anschließen konnten, die dankbar für die ausgewogene Präsentation einer der heutigen Zeit angepassten Bildungspolitik waren. Text: Klaus Lothholz Bilder: Andreas Weber 12.03.2016 Der bei www.dilsberg.de eingereichte Bericht wurde unverändert veröffentlicht. Für den Inhalt im Sinne des Pressegesetzes von Baden-Württemberg (§1 - §26) ist der Autor verantwortlich.
|
|