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Grafik Rainbach
Vier Gebäude mit Wohnungen und eines mit Gastronomie, Seminar- und Wohnräumen: So sieht der jüngste Entwurf für die Bebauung des Rainbach-Areals aus. Skizze: Stadt - siehe auch RNZ-Bericht "Rainbach 2.0" muss weiter warten
    

Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates am 28.03.2022

Rainbach und kein Ende

Sondersitzung des Ortschaftsrates gab es nur einen themenbestimmten Tagesordnungspunkt: Die Bauvoranfrage zum Neubau von 21 Wohnungen auf dem Gelände des ehemaligen Gasthauses Neckartal in Rainbach.

Anwesend waren neben neun Mitgliedern des Ortschaftsrates noch Bürgermeister Volk und zwanzig Bürgerinnen und Bürger, überwiegend von Rainbach. Von den Letztgenannten wurden folgende Fragen gestellt:

  • Ist der Zugang von Rettungsfahrzeugen während der Bauphase gewährleistet?

Antwort des Ortsvorstehers: Bei der Baustelleneinrichtung wird darauf besonders geachtet.

  • Liegt ein Bodengutachten vor?

Antwort: Nein, noch nicht

  • Inwiefern ist der „Letter of intend“ verbindlich?

Antwort: Darauf wird vom Ortsvorsteher im Nachgang eingegangen.

  • Warum hat die Stadt den Leinpfad, also den Weg zwischen den geplanten Gebäuden und dem Neckar nicht gekauft, obwohl man diesen für eine zu bauende Umgehungsstraße benötigt?

Antwort des Bürgermeisters: Die Ausübung eines Vorkaufsrechtes ist nur beim Nachweis eines öffentlichen Interesses möglich, der hier kaum hätte erbracht werden können. Zudem hätte sich die Stadt damit Lasten auferlegt – z.B. die Verkehrssicherungspflicht – die nur Kosten aber keine Vorteile für die Bürger gebracht hätten. Klar ist: Der Leinpfad ist und bleibt für die Bevölkerung zugänglich, da er seit Jahrhunderten als öffentlicher Weg genutzt wird.

Auf dem Tisch lagen nun grobe Planungsunterlagen der Firma RED „zur Errichtung von vier Gebäuden mit Wohnnutzung und einem Gebäude mit Gastronomie, Seminarräumen und Wohnen im Dachgeschoss… am Neckarberg 1 und der Ortsstraße 9“. Die Aufgabe für den Ortschaftsrat war, zu beurteilen, ob die geplanten Gebäude sich in die Umgebungsbebauung einfügen bzw. ob die Berechtigung zum Bauen im Außenbereich erteilt werden soll (§ 34 und § 35 Bundesbaugesetzbuch). Mit der Anfrage wurde verspätet auch ein „Letter of Intend“, also ein Papier über die zwischen dem Gemeinderat und dem Bauherrn beabsichtigte Vereinbarung von Planungsgrundsätzen vorgelegt.

Ortsvorsteher Streib reklamierte zunächst den verspäteten Zugang der notwendigen Unterlagen. Er sieht in den mit den Planungsgrundsätzen getroffenen Vereinbarungen unverbindliche Regelungen. Als Beispiel nannte er die zu den beiden großen Bäumen: Sie sollen „nach Möglichkeit“ erhalten bleiben. Müssen sie gefällt werden, ist eine Ersatzbepflanzung vorzusehen.

Eine ähnliche Bewertung hat auch der Klimabeirat getroffen, dessen Stellungnahme allerdings erst am Sitzungstag eingetroffen ist. Dieser verlangt u.a. ein Gutachten zum Starkregenrisikos.

Die Stellungnahmen der weiteren acht anwesenden Mitglieder des Ortschaftsrates waren dann erstaunlich einheitlich:

Alle fanden, dass die Gebäude sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügten. Sie seien noch zu überdimensioniert, sowohl in der Höhe als auch in der Breite. Positiv wurde bewertet, dass nun Satteldächer vorgesehen sind und die alten Gasträume in ein Gebäude integriert werden sollen.

Streib reklamierte noch, dass kein Grundriss und – wie von den Nachbarn gefordert – kein Höhenvergleich mit den Nachbargebäuden mit der Bauvoranfrage vorgelegt worden sei. Er lehnt auch eine Bebauung im Außenbereich ab.

Ortschaftsrätin Erles sah die Ausnutzung des Geländes durchaus vergleichbar mit der Nachbarbebauung, störte sich aber an der Höhe der Gebäude. Ihre Kollegin Oehne-Marquardt sah zudem in dem geplanten Wohnraum keinen solchen für Geringverdiener.

Bürgermeister Volk betonte, dass er in der vorliegenden Planung Fortschritte sehe hinsichtlich des Wegfalls der Schiffchen, der Planung von Satteldächern und dem Einbezug des ehemaligen Gastraums. Allerdings sind auch ihm die Gebäude immer noch zu massiv.

Für den Fall von Starkregen sieht er durch die Baumaßnahme eher eine Verbesserung, da dieser besser abfließen könne. Was Hochwasser betrifft sieht er eine Entspannung dadurch, dass durch die Tiefgarage eine höhere Retentionsfläche entsteht.

Die abschließende Abstimmung über die Bauvoranfrage war eindeutig: Acht Mitglieder des Ortschaftsrates sprachen sich gegen die Bauvoranfrage aus. Ein Mitglied enthielt sich der Stimme.

Ortsvorsteher Streib schloss die Sitzung mit einem Dank an Bürgermeister Volk und die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
  

Text: Walter Berroth
30.03.2022
 
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